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Wundversorgung

Wundversorgung

Unser Wundexpertenteam verfügt über hohe
Fachkompetenz und langjährige Erfahrung in der
Wundversorgung.

Leistungen in der Wundversorgung

In der Wundversorgung unterscheidet man zwischen akuten und chronischen Wunden. Während kleinere akute Wunden wie Schnittverletzungen, Schürf- oder Platzwunden meist vom Betroffenen selbst oder von seinem Hausarzt versorgt werden können, ist bei Operationswunden und chronischen Wunden ein professionelles Wundmanagement durch qualifizierte Fachkräfte erforderlich. Dies gilt sowohl in Pflegeeinrichtungen als auch im häuslichen Umfeld.

Unsere Wundexperten beurteilen das Stadium der Wunde in Zusammenhang mit eventuellen Vorerkrankungen des Patienten, erarbeiten angemessene Therapiepläne zusammen mit dem behandelnden Arzt und kümmern sich um die Beschaffung von passendem Verbandmaterial. Darüber hinaus übernehmen sie die Abrechnung mit Kranken- und Pflegekassen und dokumentieren bei regelmäßigen Visiten den Heilungsverlauf durch Beschreibungen und Fotos. Hieraus lassen sich bei Bedarf nach Rücksprache mit dem Arzt weitere Behandlungsschritte ableiten. Ziele sind dabei eine optimale Unterstützung der Wundheilung, das Verhindern von Entzündungen und Infektionen und die Linderung von Schmerzen, die durch die Wunden entstehen können.

Zu den chronischen Wunden, die von unseren Wundexperten betreut werden, zählen:

  • Dekubitus (Druckgeschwüre, insbesondere bei bettlägerigen Patienten)
  • Ulcus cruris („offenes Bein“, ausgelöst durch chronische venöse Insuffizienz)
  • Diabetisches Fußsyndrom (schlecht heilende Wunden am Fuß, ausgelöst durch Diabetes mellitus)

Ablauf einer Wundversorgung mit Aponova

  • Klärung von Situation und Bedürfnissen des Patienten im persönlichen Besuch zu Hause, in der Klinik oder in der Pflegeeinrichtung
  • Erhebung aller für die Versorgung relevanten Daten
  • Erstellen eines Versorgungsvorschlags für Ihren behandelnden Arzt
  • Unterstützung durch Fotodokumentation und fachgerecht erhobene Vitaldaten
  • Rezeptvorschlag und Klärung mit dem Kostenträger wie der Kranken- oder Pflegekasse
  • Lieferung der medizinischen Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien zum Patienten
  • Einweisung aller Beteiligten nach dem Medizinproduktegesetz
  • Laufende Therapiekontrolle, Dokumentation und Kommunikation mit dem Arzt
  • Veranlassen eventuell notwendiger Änderungen im Therapieverlauf in Absprache mit dem behandelnden Arzt

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